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   VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19   

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VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19 (https://dejure.org/2019,20296)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.07.2019 - 19 L 253.19 (https://dejure.org/2019,20296)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 19 L 253.19 (https://dejure.org/2019,20296)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 2 S 45.08

    "Baugerüstwerbung" Kaiserdamm/Messedamm

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Das allein rechtfertigt in der Regel - und so auch hier - den Erlass einer Beseitigungsverfügung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - OVG 2 S 45.08 -, juris Rn. 22, vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 18 und zuletzt vom 6. September 2018 - OVG 10 N 14.18 -, juris Rn. 5), was die Antragstellerin offenbar verkennt.

    Auf die materielle Illegalität kommt es demnach nicht an; weitergehender Ermessenserwägungen bedarf es dann ebenso wenig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2008, a.a.O.).

    Gerade bei Werbeanlagen, deren Errichtung (und Beseitigung) in der Regel - und so auch hier - verhältnismäßig geringe Kosten verursacht und aus deren Nutzung sich daher regelmäßig schon bei kurzer Dauer Gewinne erzielen lassen, wird der Anreiz, die formellen Erfordernisse des Baugenehmigungsverfahrens "taktisch" zu umgehen und sich hierdurch wirtschaftliche Vorteile gegenüber den sich legal verhaltenden Bürgern zu erlangen, erheblich verstärkt, wenn der Eindruck entsteht, dass gegen vergleichbare illegal errichtete Anlagen nicht zeitnah eingeschritten wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2008, a.a.O., Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 3.12

    Beseitigungsanordnung; Werbeanlage; Bestimmtheit; Handlungsverantwortlicher;

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Das allein rechtfertigt in der Regel - und so auch hier - den Erlass einer Beseitigungsverfügung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - OVG 2 S 45.08 -, juris Rn. 22, vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 18 und zuletzt vom 6. September 2018 - OVG 10 N 14.18 -, juris Rn. 5), was die Antragstellerin offenbar verkennt.

    Denn gerade bei Werbeanlagen, aus deren Nutzung sich regelmäßig schon bei kurzer Dauer Gewinn erzielen lässt, wird der Anreiz, die formellen Erfordernisse des Baugenehmigungsverfahrens "taktisch" zu umgehen und sich hierdurch wirtschaftliche Vorteile gegenüber den sich legal verhaltenden Bauherren zu erlangen, erheblich verstärkt, wenn der Eindruck entsteht, dass gegen vergleichbare illegal errichtete Anlagen nicht zeitnah eingeschritten wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 10 N 14.18

    Beseitigungsanordnung bei formelle Illegalität einer ohne Substanzverlust

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Das allein rechtfertigt in der Regel - und so auch hier - den Erlass einer Beseitigungsverfügung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - OVG 2 S 45.08 -, juris Rn. 22, vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 18 und zuletzt vom 6. September 2018 - OVG 10 N 14.18 -, juris Rn. 5), was die Antragstellerin offenbar verkennt.

    Das der Bauaufsichtsbehörde in § 80 Satz 1 BauO Bln eingeräumte Ermessen stellt sich insoweit als intendiertes Ermessen dar, da die Bauaufsichtsbehörde durch "wildes Bauen" bewirkte rechtswidrige Zustände nicht hinnehmen soll (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2018, a.a.O., Rn. 8 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2001 - 10 E 811/00

    Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Balkons; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Gegenstandlos wird eine solche Verpflichtung vielmehr in Gänze erst nach ihrer vollständigen Beseitigung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2001 - OVG 10 E 811/00 -, juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Denn ein Einschreiten gegen (bau)rechtswidrige und (bau)ordnungswidrige Zustände ist im Regelfall geboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 67/80 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung - formelle und materielle Illegalität

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Die Behörde darf hiervon nur ausnahmsweise absehen, wenn ein atypischer Fall gegeben ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2017 - OVG 10 N 27.14 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid -

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Insbesondere kann der Eilantrag ein Rechtsschutzbedürfnis für sich in Anspruch nehmen, da die begehrte Suspendierung der Beseitigungsverfügung die Rechtsstellung der Antragstellerin noch verbessern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 23.94 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Ob die Erwägungen der Behörde auch inhaltlich zutreffen, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO von vornherein unbeachtlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02

    Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Dann müsste nämlich berücksichtigt werden, dass die Beseitigung von Werbeanlagen, die - wie hier - ohne Substanzverlust abgebaut werden können, funktional und in ihren Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung gleichstehen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 6. Juni 2002 - VGH 3 TG 1056/02 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2019 - 19 L 253.19
    Für die Nutzungsuntersagung ist aber anerkannt, dass sie sich erst mit endgültiger Nutzungsaufgabe erledigt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1992 - 11 A 276/89

    Werbeanlage; Abstandsfläche; Anlagen der Fremdwerbung; Bauteile

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